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Nachweise und Bestätigungen

KfW-Heizungsförderung

Die Förderung entscheidet sich an der Reihenfolge, nicht am Formular.

Für die Heizungsförderung der KfW ist eine fachliche Bestätigung durch einen eingetragenen Energieberater erforderlich. Ich erstelle die Bestätigung zum Antrag, prüfe die geplante Anlage im Zusammenhang mit dem Gebäude und reiche nach dem Einbau die Bestätigung nach Durchführung ein.

Verfahren im ÜberblickDer Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt sein.
  1. 01BeratungAnlage und Gebäude
  2. 02Vertragmit Rücktrittsklausel
  3. 03Bestätigung zum AntragBzA
  4. 04Antrag bei der KfWvor Maßnahmenbeginn
  5. 05EinbauFachbetrieb
  6. 06Bestätigung nach DurchführungBnD
  7. 07Auszahlungnach Prüfung

Darstellung des Verfahrensablaufs. Der jeweils gültige Förderstand wird im Einzelfall geprüft.

Die zwei Bestätigungen

Was BzA und BnD bedeuten

Die Heizungsförderung läuft über zwei fachliche Bestätigungen. Die erste gehört zum Antrag, die zweite zur Abrechnung. Beide stammen von einem eingetragenen Energieberater und beziehen sich auf dieselbe Maßnahme.

BzAvor dem Antrag bei der KfW

Bestätigung zum Antrag

Grundlage des Antrags. Ich prüfe die geplante Heizung im Zusammenhang mit dem Gebäude und bestätige die technischen Anforderungen auf Basis von Angebot und Planung.

  • Prüfung von Angebot, Anlagendaten und Gebäudesituation
  • Technische Anforderungen und Förderfähigkeit der geplanten Anlage
  • Übergabe der Bestätigung mit Nummer für Ihren Antrag
BnDnach dem Einbau, vor der Auszahlung

Bestätigung nach Durchführung

Nachweis der tatsächlichen Ausführung. Ich vergleiche die eingebaute Anlage mit dem, was im Antrag bestätigt wurde, und reiche die Bestätigung zur Abrechnung ein.

  • Abgleich von Rechnungen und Fachunternehmererklärung mit der Planung
  • Dokumentation der eingebauten Anlage und der erbrachten Leistungen
  • Einreichung als Grundlage für die Auszahlung
Leistungsumfang

Was ich für Ihre Heizungsförderung übernehme

Sie erhalten die fachlichen Nachweise aus einer Hand — von der Prüfung der geplanten Anlage bis zur Bestätigung nach dem Einbau.

  • Planung

    Fachliche Bestätigung zum Antrag

    Ich prüfe Angebot und Anlagendaten, ordne die Heizung in den Zustand des Gebäudes ein und stelle die Bestätigung zum Antrag aus.

  • Umsetzung

    Nachweise für die Heizungsförderung

    Ich sage Ihnen, welche Unterlagen Sie und der Fachbetrieb bereitstellen müssen, und prüfe sie auf Vollständigkeit, bevor etwas eingereicht wird.

  • Abrechnung

    Begleitung bis zur Auszahlung

    Nach dem Einbau gleiche ich Rechnungen und Fachunternehmererklärung mit der Planung ab und reiche die Bestätigung nach Durchführung ein.

  • Optional

    Einordnung in die Gesamtsanierung

    Wenn weitere Maßnahmen an der Gebäudehülle anstehen, klären wir die Reihenfolge, damit die Heizung zum späteren Wärmebedarf passt.

Der kritische Punkt

Erst der Antrag, dann die Maßnahme

Die meisten Probleme bei der Heizungsförderung entstehen nicht an der Technik, sondern an der zeitlichen Abfolge. Wer zuerst beauftragt und dann an die Förderung denkt, hat den entscheidenden Schritt bereits hinter sich.

Ohne fachliche Begleitung

  • Die Heizung wird beauftragt, bevor der Antrag gestellt ist.
  • Die Anlage wird nach Katalog ausgelegt, nicht nach dem Gebäude.
  • Unterlagen werden erst gesammelt, wenn die Abrechnung ansteht.
  • Unklar bleibt, wer welchen Nachweis zu liefern hat.

Mit fachlicher Begleitung

  • Die Bestätigung zum Antrag liegt vor, bevor der Antrag läuft.
  • Die Anlage wird im Zusammenhang mit dem Gebäude geprüft.
  • Die benötigten Unterlagen sind von Anfang an bekannt.
  • Zuständigkeiten zwischen Ihnen, Fachbetrieb und Beratung sind geregelt.

Als Grundregel gilt: Ein Liefer- oder Leistungsvertrag sollte eine Rücktrittsklausel für den Fall enthalten, dass die Förderung nicht zustande kommt.

Reihenfolge besprechen
Ablauf

Von der Anfrage bis zur Auszahlung

Jeder Schritt hat einen festen Platz. Wo Fristen oder Förderstände eine Rolle spielen, prüfe ich den jeweils gültigen Stand im Einzelfall.

  1. 01

    Erstgespräch

    Wir klären Gebäude, bisherige Heizung und Ihr Vorhaben. Danach erhalten Sie ein Festpreisangebot für die fachliche Begleitung.

    Sie und ich
  2. 02

    Prüfung der geplanten Anlage

    Ich sehe mir Angebot und Anlagendaten an und ordne die Heizung in den Zustand des Gebäudes ein. Wenn etwas nicht passt, sagen wir es vor dem Antrag.

    Ich
  3. 03

    Bestätigung zum Antrag

    Ich stelle die Bestätigung zum Antrag aus und übergebe sie Ihnen mit den Angaben, die Sie für den Antrag benötigen.

    Ich
  4. 04

    Antrag bei der KfW

    Sie stellen den Antrag im KfW-Portal — vor Beginn der Maßnahme. Bei Fragen zum Vorgehen gehe ich die Schritte mit Ihnen durch.

    Sie
  5. 05

    Einbau

    Der Fachbetrieb baut die Anlage ein und stellt Rechnung sowie Fachunternehmererklärung bereit.

    Fachbetrieb
  6. 06

    Bestätigung nach Durchführung und Auszahlung

    Ich gleiche die Unterlagen mit der Planung ab und reiche die Bestätigung nach Durchführung ein. Danach läuft die Abrechnung über Ihren Zuschuss.

    Ich und Sie

Die Darstellung beschreibt den Ablauf, keine Zusage über Förderfähigkeit oder Höhe eines Zuschusses. Maßgeblich sind die Bedingungen des Förderprogramms im Zeitpunkt der Antragstellung.

Häufige Fragen

Fragen zur Heizungsförderung

Für die Förderung der Heizung ist eine fachliche Bestätigung erforderlich, die ein eingetragener Energieberater oder ein dazu berechtigter Fachbetrieb ausstellt. Welcher Weg in Ihrem Fall möglich ist, klären wir im Erstgespräch.

Nächster Schritt

Beratung zur Heizungsförderung anfragen

Schildern Sie kurz Ihr Gebäude und was geplant ist. Im Erstgespräch klären wir, welche Nachweise nötig sind und in welcher Reihenfolge wir vorgehen. Danach erhalten Sie ein Festpreisangebot.